Kundeninformation zum Umgang mit Nachhaltigkeitsfaktoren

Kundeninformation zum Umgang mit Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 4 und 7 Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088

Der Gesetzgeber fordert eine Erklärung, ob die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der OffenlegungsVO berücksichtigt werden oder nicht (Art. 4 Abs. (1) OffenlegungsVO).


1. Unternehmensbezogene Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nach Artikel 4 Offenlegungsverordnung


Der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ist für uns eine unternehmerische Verantwortung. Dabei orientieren wir uns an den ESG-Faktoren; das „E“ steht dabei für „Environmental“ (Umwelt), das „S“ für „Social“ (Soziales) und das „G“ für „Governance“ (Unternehmensführung).


Mit Unterzeichnung der PRI (Principles for Responsible Investment) durch unsere Konzernmutter, der LAIQON AG, wirkt die damit einhergehende Verpflichtung auch auf die BV Bayerische Vermögen GmbH.


Neben unserer unternehmerischen Verantwortung im Umgang mit Nachhaltigkeit ist es uns ebenso wichtig, unsere Kunden für diese Fragestellungen zu sensibilisieren und die möglichen Chancen und Risiken auf Mandatsebene zu diskutieren.


Weiterführende Informationen zu unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungen entnehmen Sie bitte der separaten unternehmensbezogenen Erklärung nach Artikel 3 der OffenlegungsVO.



Um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren angemessen steuern zu können, hat die BV Bayerische Vermögen GmbH ihr Produktangebot darauf ausgerichtet. Folglich ist das jeweilige Produkt maßgeblich für die Art und Weise, inwieweit nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden. Im Rahmen unseres Produktangebots bieten wir drei Kerndienstleistungen an. Die zentral gesteuerte Vermögensverwaltung
fortfolgend BV Premium Vermögensverwaltung (BV PVV) genannt, die individuelle Vermögensverwaltung (iVV) und die Anlageberatung.


Die BV PVV berücksichtigt neben dem Anlageziel eines soliden Wertzuwachses bei angemessenem Risiko auch die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact, Abk. PAI) und priorisiert hier insbesondere die Aspekte der Treibhausgasemission, unter anderem aufgrund der Datenverfügbarkeit oder quantitativen Messbarkeit. Mindeststandards in den Bereichen Soziales und Unternehmensführung werden über die Einhaltung der zehn Prinzipen des United Nations Global Compact (UNGC) und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gewährleistet. Unternehmen, denen schwere Verstöße gegen einen dieser Leitsätze ohne positive Perspektive zugrunde liegen, werden seitens des Portfoliomanagements ausgeschlossen. Unternehmen, die Waffen oder
Rüstungsgüter herstellen, die Kohle abbauen oder vertreiben, sowie Unternehmen, die Tabak produzieren, sind weitestgehend ausgeschlossen. Es können zum Teil geringe Umsatzschwellen als Toleranzgrenze für Ausschlüsse gelten.


Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der produktbezogenen Erklärung und unter nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen zur BV Premium Vermögensverwaltung (BV PVV) gemäß Artikel 10 Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 in Verbindung mit Artikel 23 ff. Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288.


Auf Kundenportfolio-Ebene berücksichtigen wir – je nach individueller Kundenvereinbarung – relevante nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen z.B. über die Anwendung von Ausschlusskriterien; dies sind u.a. Geschäftsaktivitäten aus dem Bereich umstrittener Waffen und Rüstungsgeschäfte, Tabakproduktion, und Herstellung und Vertrieb von Kohle. Die Nichteinhaltung der Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, sowie besonders schwerwiegende ESG-Kontroversen stellen ebenfalls Ausschlusskriterien innerhalb von nachhaltigen Anlagestrategien dar. Die Selektion basiert dabei auf Daten von externen Datenanbietern.


Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen werden auf Basis der Principal Adverse Impact Kriterien im Rahmen des regelmäßigen Reportings berichtet. Der Fokus liegt auf der Reduzierung der Treibhausgasemissionen.


Im Rahmen der Dienstleistung der Erbringung der Vermögensverwaltung für Kunden, investieren wir im Auftrag und auf den Namen der Kunden lautend teilweise auch in Anlagen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (OffenlegungsVO) in sogenannte Artikel 8 und Artikel 9 Produkte, die i.d.R. in Unternehmen investieren, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden und sich an international anerkannte Corporate Responsibility Standards halten wie z.B. die UN Global Compact Prinzipien oder den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.


Im Bereich der individuellen Vermögensverwaltung findet eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken statt. Dies erfolgt insbesondere dadurch, dass nur in Finanzinstrumente investiert werden kann, welche im Rahmen der Produktfreigabe der BV Bayerische Vermögen GmbH einem Nachhaltigkeitsrisikoscreening unterzogen worden sind, in dem die offensichtlichen Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt wurden.


Von einer Berücksichtigung weitergehender Nachhaltigkeitsanforderungen (wie zum Beispiel der verbindlichen Eingrenzung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren) wird bis auf weiteres aus operativen Gründen bewusst abgesehen. Daneben möchte die BV Bayerische Vermögen GmbH Anlegern weiterhin die Möglichkeit offen halten – unabhängig von den Nachhaltigkeitspräferenzen – das komplette Anlageuniversum zu nutzen und in dieses im Rahmen der Anlagerichtlinien zu investieren.


Bei der Anlageberatung handelt es sich im Hause der BV Bayerische Vermögen GmbH um eine Einzelproduktberatung. Der Anleger kann im Rahmen der einzelnen Beratung für jedes Finanzinstrument bzw. jeden Anlagewunsch separat seine Nachhaltigkeitspräferenz angeben. Die BV Bayerische Vermögen GmbH empfiehlt ein dementsprechendes Finanzprodukt, welches die Kundenanforderungen erfüllt oder Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigt. Sollte seitens der BV Bayerische Vermögen GmbH kein passendes Finanzprodukt empfohlen werden können, so ist es durch den Kunden möglich, eine Anpassung der Nachhaltigkeitspräferenzen vorzunehmen.


2. Produktbezogene Erklärung nach Artikel 7 Offenlegungsverordnung


Wir setzen uns als Unternehmen dafür ein, kommenden Generationen Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt zu sichern. Neben dem wichtigen Ziel des Klimaschutzes, stehen hierbei aber auch Fragen der sozialen Gerechtigkeit und Verantwortung von Unternehmen und deren Manager für die Gesellschaft im Vordergrund.


Die BV Premium Vermögensverwaltung (BV PVV) bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung und setzt dies über das „Nachhaltigkeitskonzept Vermögensverwaltung“ um.


Weitere Informationen hierzu finden Sie unter nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zur BV Premium Vermögensverwaltung (BV PVV).


Stand: 30.12.2022