Kundeninformation zum Umgang mit Nachhaltigkeitsfaktoren

Kundeninformation zum Umgang mit Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 4 und 7 Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088

Der Gesetzgeber fordert eine Erklärung, ob nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der OffenlegungsVO berücksichtigt werden oder nicht (Art. 4 Abs. (1) OffenlegungsVO).


1. Unternehmensbezogene Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nach Art. 4 Offenlegungsverordnung

Der Umgang mit Nachhaltigkeit und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ist für uns eine unternehmerische Verantwortung. Dabei orientieren wir uns an den ESG-Faktoren; das „E“ steht dabei für „Environmental“ (Umwelt), das „S“ für „Social“ (Soziales) und das „G“ für „Governance“ (Unternehmensführung).

Die BV Bayerische Vermögen GmbH erkennt die PRI (Principles for Responsible Investment) durch Unterzeichnung der Konzernmutter LAIQON AG an und ist bestrebt, ihr Handeln danach auszurichten.

Neben unserer unternehmerischen Verantwortung im Umgang mit Nachhaltigkeit ist es uns ebenso wichtig, unsere Kunden für diese Fragestellungen zu sensibilisieren und die möglichen Chancen und Risiken auf Mandatsebene zu diskutieren. 

Weiterführende Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken entnehmen Sie bitte der separaten unternehmensbezogenen Erklärung nach Artikel 3 OffenlegungsVO.


Um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren angemessen steuern zu können, hat die BV Bayerische Vermögen GmbH ihr Produktangebot darauf ausgerichtet. Folglich ist das jeweilige Produkt maßgeblich für die Art und Weise, inwieweit nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden. Im Rahmen unseres Produktangebots bieten wir drei Kerndienstleistungen an. Die zentral gesteuerte Vermögensverwaltung fortfolgend BV Premium Vermögensverwaltung (BV PVV) genannt, die individuelle Vermögensverwaltung (iVV) und die Anlageberatung.

Weder in der iVV noch der Anlageberatung kann zum aktuellen Zeitpunkt eine verbindliche Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ((Principal Adverse Impact, Abk. PAI) stattfinden. Gründe dafür liegen zum einen in den heterogenen Anforderungen und Nachhaltigkeitsvorstellungen von Einzelkunden begründet. Zudem stellt die dahinterliegenden Datenkomplexität unseres Hauptdatenanbieters ISS-ESG die kundenbetreuenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelgespräch vor Herausforderungen. Diese Herausforderungen haben wir in 2023 bereits über dezidierte Schulungstermine der Konzernmutter LAIQON im ersten Schritt adressieren können und arbeiten an Prozessen, welche in 2024 weiter formalisiert werden, um die PAI-Berücksichtigung auf Ebene der BV Bayerische Vermögen umfassender zu gestalten.

Die BV PVV hingegen berücksichtigt neben dem Anlageziel eines soliden Wertzuwachses bei angemessenem Risiko auch die PAI und hier insbesondere die Aspekte der Treibhausgasemission. Mindeststandards in den Bereichen Soziales und Unternehmensführung werden über die Einhaltung der zehn Prinzipen des United Nations Global Compact (UNGC) und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gewährleistet. Unternehmen, denen schwere Verstöße gegen einen dieser Leitsätze ohne positive Perspektive zugrunde liegen, werden seitens des Portfoliomanagements ausgeschlossen. Unternehmen, die Waffen oder Rüstungsgüter herstellen, die Kohle abbauen oder vertreiben, sowie Unternehmen, die Tabak produzieren, sind weitestgehend ausgeschlossen. Es gelten zum Teil geringe Umsatzschwellen als Toleranzgrenze für Ausschlüsse. Um für die PVV die PAIs angemessen zu identifizieren, priorisieren und steuern zu können, finden regelmäßige interne Investment-Komitee Meetings auf Ebene der BV Bayerische Vermögen statt. An diesen nimmt der Head of Group Sustainability der Konzernmutter LAIQON AG teil und stellt für Einzelwerte die wichtigsten übergeordneten Analysen des Datenanbieters ISS-ESG vor. Dazu gehören unter anderem eine Analyse der PAIs auf Portfolioebene mit Einzelwertanalysen, oder ein detaillierter Klimabericht zum Portfolio. Bis Dezember 2023 war für die PVV eine Nachhaltigkeitsanalyse von Drittfonds nur mittels aufwändiger Durchschau möglich – dies wird in 2024 über weitere Datenpakete von ISS-ESG breiter abgedeckt.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der produktbezogenen Erklärung und unter NACHHALTIGKEITSBEZOGENE OFFENLEGUNGEN ZUR BV PREMIUM VERMÖGENSVERWALTUNG (BV PVV) gemäß Art. 23 ff. Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288.

Auf Kundenportfolio-Ebene berücksichtigen wir – je nach individueller Kundenvereinbarung – relevante nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen z.B. über die Anwendung von Ausschlusskriterien; dies sind u.a. Geschäftsaktivitäten aus dem Bereich umstrittener Waffen und Rüstungsgeschäfte, Tabakproduktion und Herstellung und Vertrieb von Kohle. Die Nichteinhaltung der Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, sowie besonders schwerwiegende ESG-Kontroversen stellen ebenfalls Ausschlusskriterien innerhalb von nachhaltigen Anlagestrategien dar. Die Selektion basiert dabei auf Daten von externen Datenanbietern.

Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen werden für die BV PVV auf Basis der PAI-Kriterien im Rahmen des regelmäßigen Reportings berichtet. Der Fokus liegt darauf, Möglichkeiten zu identifizieren, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Im Rahmen der Dienstleistung der Erbringung der Vermögensverwaltung für Kunden investieren wir im Auftrag und auf den Namen der Kunden lautend teilweise auch in Anlagen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
(OffenlegungsVO) in sogenannte Artikel 8 und Artikel 9 Produkte, die i.d.R. Verfahrensweisen
einer guten Unternehmensführung umsetzen und sich an international anerkannte Standards halten wie z.B. die UN Global Compact Prinzipien oder den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.

Im Bereich der individuellen Vermögensverwaltung kann ebenfalls eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken stattfinden. Dies erfolgt zum Beispiel dadurch, dass nur in Finanzinstrumente investiert werden kann, welche im Rahmen der Produktfreigabe der BV Bayerische Vermögen GmbH bereits geprüft wurden. Das kann in Einzelfällen ein Nachhaltigkeitsrisikoscreening oder eine Analyse der PAI beinhalten, in dem unter anderem die offensichtlichen Nachhaltigkeitsrisiken analysiert wurden. Die BV Bayerische Vermögen arbeitet daran, in 2024 die Liste der einzelnen Finanzinstrumente einem Screening zu unterziehen, welches sowohl PAIs als auch Nachhaltigkeitsscreening beinhalten wird.

Von einer Berücksichtigung pauschaler Nachhaltigkeitsgrenzen (wie zum Beispiel der verbindlichen Eingrenzung der PAIs mit Schwellenwerten) wird bis auf Weiteres bewusst abgesehen, da die individuelle Überwachung der Nachhaltigkeitskriterien zu einem operativen Aufwand führt, der nach unserer Auffassung für das Geschäftsmodell der Bayerische Vermögen GmbH nur in bedingter Relation zum Mehrwert stehen würde. 
Daneben möchte die BV Bayerische Vermögen GmbH Anlegern weiterhin die Möglichkeit offenhalten – unabhängig von den Nachhaltigkeitspräferenzen – ein breiteres Anlageuniversum zu nutzen und in dieses im Rahmen der Anlagerichtlinien zu investieren.

Bei der Anlageberatung handelt sich es im Hause der BV Bayerische Vermögen GmbH um eine Einzelproduktberatung. Der Anleger kann im Rahmen der einzelnen Beratung für jedes Finanzinstrument bzw. jeden Anlagewunsch separat seine Nachhaltigkeitspräferenz angeben. Die BV Bayerische Vermögen GmbH empfiehlt ein dementsprechendes Finanzprodukt, welches die Kundenanforderungen erfüllt oder Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigt. Sollte seitens der BV Bayerische Vermögen GmbH kein passendes Finanzprodukt empfohlen werden können, so ist es durch den Kunden möglich, eine Anpassung der Nachhaltigkeitspräferenzen vorzunehmen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfolgt hier keine verbindliche Berücksichtigung der PAI. Die BV Bayerische Vermögen arbeitet daran, in 2024 ihre Kunden in der individuellen Vermögensverwaltung beziehungsweise in der Anlageberatung zu sensibilisieren.


2. Produktbezogene Erklärung nach Artikel 7 Offenlegungsverordnung

Wir setzen uns als Unternehmen dafür ein, kommenden Generationen Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt zu sichern. Neben dem wichtigen Ziel des Klimaschutzes stehen hierbei aber auch Fragen der sozialen Gerechtigkeit und Verantwortung von Unternehmen und deren Manager für die Gesellschaft im Vordergrund.

Die BV Premium Vermögensverwaltung (BV PVV) bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung und setzt dies über das „Nachhaltigkeitskonzept Vermögensverwaltung“ um.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zur BV Premium Vermögensverwaltung (BV PVV).
        
Stand: 30.11.2023

Transparenz über die Änderungen auf dieser Website (Art. 12 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088)

Die OffenlegungsVO fordert jeweils Erläuterungen zu Änderungen der Informationen auf der Website der BV Bayerische Vermögen GmbH zur Berücksichtigung der PAIs:

Das vorliegende Dokument liefert nun eine Klarstellung bezüglich der individuellen Vermögensverwaltung oder der Anlageberatung und deren Bezug zu den PAIs. Die BV Bayerische Vermögen GmbH stützt seit März 2023 ihre Nachhaltigkeitsanalysen ausschließlich auf ISS-ESG oder Bloomberg. Eigene ESG-Analysen können als Teil der proprietären Wertpapieranalyse ebenfalls zum Tragen kommen bzw. eingesetzt werden. Zudem wurden interne Prozesse angepasst (Head of Group Sustainability der Konzernmutter LAIQON AG als reguläres Mitglied der Investmentkomitee Meetings) und klargestellt, insbesondere in Bezug auf die Anlagegrenzen des „Nachhaltigkeitskonzepts Vermögensverwaltung“ der BV Premium Vermögensverwaltung. Zudem wurden interne Prozesse in Bezug auf Nachhaltigkeitsanalysen innerhalb der individuellen Vermögensverwaltung tiefer erläutert.