Kundeninformation zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Kundeninformation zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Artikel 3 Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088


Nachhaltigkeitsrisiko bezeichnet ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.


Das Nachhaltigkeitsrisiko kann entweder ein eigenständiges Risiko darstellen oder sich auf andere Risiken wie Marktrisiken, operationelle Risiken, Liquiditätsrisiken oder Kontrahentenrisiken auswirken und wesentlich zu diesen beitragen.


Die Entwicklung hin zu mehr Nachhaltigkeit wird unter dem Stichwort „ESG“ geführt. Im Jahr 2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit ihrem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken eine Vielzahl von Beispielen gegeben aus welchen ESG Elementen sich Nachhaltigkeitsrisiken ergeben könnten.


Auch wirtschaftliche Tätigkeiten sollen diesen Zielen der Ökologie, der sozialen Gerechtigkeit und den Prinzipien der guten Unternehmensführung (Good Governance) dienen. Unternehmen oder wirtschaftliche Aktivitäten gelten unter gewissen Auflagen als nachhaltig, wenn sie durch ihre wirtschaftliche Tätigkeit versuchen, diese Ziele zu erreichen.


Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer erheblichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation der Vermögenswerte eines Finanzprodukts führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits erwartet und in den Bewertungen der Vermögenswerte des jeweiligen Finanzprodukts berücksichtigt wurden, können sie einen erheblichen negativen Einfluss auf den erwarteten/geschätzten Marktpreis und/oder die Liquidität der Anlage und damit auf die Rendite des Finanzprodukts haben.


Mögliche Auswirkungen auf die Rendite eines Finanzprodukts können von verschiedenen Aspekten abhängen, insbesondere davon, wie die Anlagepolitik und das Anlageuniversum des Produkts mit Nachhaltigkeitsereignissen oder -bedingungen zusammenhängen oder von ihnen beeinflusst werden.


Die Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken für die Finanzprodukte der Gesellschaft hängt unter anderem von den angewendeten Anlagestrategien ab.


Sofern bei der zentral gesteuerten Vermögensverwaltung (BV Premium-Vermögensverwaltung) der Gesellschaft Investitionen in aktiv oder passiv verwaltete Zielfonds angewendet werden, ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage, um Nachhaltigkeitsrisiken einzugrenzen, eine Auswahl der Zielfonds auf Basis der Daten, die im Europäischen ESG Template (EET) für die Gesellschaft abrufbar sind. Diese Finanzinstrumente erfüllen zudem die MiFID II-Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, Art. 2 Nr. 7c und/ oder Nr. 7b, da lediglich Finanzinstrumente eingesetzt werden, die einen Zielmarkt gem. dem BVI Verbändekonzept definiert haben. Des Weiteren können bestimmte
Ausschlüsse für Zielinvestments aus dem EET abgeleitet werden, die nach Ansicht der Gesellschaft zu erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken führen können. Für Investitionen in Aktien oder Anleihen können ESG Analysen von Drittanbietern genutzt werden, die Chancen und Risiken aus Nachhaltigkeit von unterschiedlichen Faktoren beleuchten.


Ein Portfolio, welches unter der Option „Nachhaltigkeitskonzept Vermögensverwaltung“ optimiert wird, muss einen durchschnittlichen ESG-Score über 50 (Range 0-100) auf Einzeltitelebene ausweisen und bei über 50% der gewählten Fonds und ETFs müssen Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt sein, wobei über 70% der Finanzinstrumente/Wertpapiere des Portfolios ein ESG-Score aufweisen oder einem Nachhaltigkeitsrisiko-Screening unterzogen worden sein müssen.


Der externe Datenanbieter Refinitiv bietet für ca. 9.000 Unternehmen detaillierte ESG-Risiko-Scores – ermittelt nach dem Best-In-Class-Verfahren unter laufender Berücksichtigung von Kontroversen – welche in den Investmentprozess des Vermögensverwalters einfließen. Der durchschnittlich aggregierte Gesamt-ESG-Score auf Einzeltitelebene muss dabei einen Wert von über 50 (Range 0-100) aufweisen.


Im Rahmen der Fonds- und ETF-Auswahl greift die BV Bayerische Vermögen GmbH überwiegend auf die bereits nach Art. 8 oder Art. 9 gem. OffenlegungsVO zertifizierten Produkte zurück, bei denen seitens des Fondsmanagements bzw. der Fondskonzeption eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt.


Die Anlageklasse „Liquidität“ wird im Rahmen des Portfoliomanagements als neutral bewertet und fließt nicht in die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken mit ein.


Gold als alternative Anlageklasse wird nur im Rahmen einer Zertifizierung nach den LBMA-Standards gekauft. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie unter www.lbma.org.uk/responsible-sourcing.


Die ökologischen und sozialen Merkmale der Nachhaltigkeitsrisiken ergeben sich derzeit aus den untergeordneten Umwelt-, Sozial- und Governance-Scores des externen Datenlieferanten Refinitiv:



Der Vermögensverwalter behält sich vor, jederzeit auf einen anderen Datenlieferanten zurückzugreifen, als auch die Einteilung der Scores anzupassen.


Durch die Option „Nachhaltigkeitskonzept Vermögensverwaltung“ wird das Investmentuniversum zur Optimierung des Portfolios eingeschränkt. Dies kann negative Auswirkungen auf das Risiko-/ Ertragsprofil der Anlagestrategie haben.


Neben unserer unternehmerischen Verantwortung im Umgang mit Nachhaltigkeit ist es uns ebenso wichtig, unsere Kunden für diese Fragestellungen zu sensibilisieren und die möglichen Chancen und Risiken auf Mandatsebene zu diskutieren. Daher bieten wir unseren Kunden unterschiedliche Optionen, Nachhaltigkeit in der Vermögensverwaltung zu berücksichtigen und damit auch mögliche Nachhaltigkeitsrisiken zu begrenzen. Nähere Details dazu können der produktbezogenen Offenlegungserklärung zur BV Premium-Vermögensverwaltung entnommen werden.


Die Gesellschaft verfügt über bestimmte Hauptfunktionen oder Einheiten, die an der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen und Anlageempfehlungen beteiligt sind. Weitere Bereiche sind für Konzeption und Implementierung von Kontrollen zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Anlageverwaltungsprozesse verantwortlich.


Die Verantwortung unserer Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer bezüglich des Nachhaltigkeitsrisikos besteht in der angemessenen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisikoaspekten in Anlageberatungs- und Anlageentscheidungsprozessen.


Risiken, die sich aus den Folgen des Klimawandels ergeben können, oder Risiken, die sich aus der Verletzung international anerkannter Richtlinien ergeben, können einer besonderen Prüfung unterzogen werden oder sogar ein ungeeignetes Investitionsziel sein. Zu den international anerkannten Richtlinien gehören vor allem die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, die ILO Kernarbeitsnormen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.


Darüber hinaus können Aspekte der Nachhaltigkeit gegenüber der aktiven Steuerung der Assetklassenverteilung auf Portfolioebene (temporär) geringer gewichtet werden.


Die Gehaltsstruktur der BV Bayerische Vermögen GmbH hat dabei keinen Einfluss auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken.


Stand: 30.12.2022