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Kundeninformation zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Die Entwicklung hin zu mehr Nachhaltigkeit wird unter dem Stichwort „ESG“ geführt. Im Jahr 2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit ihrem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken eine Vielzahl von Beispielen gegeben, aus welchen ESG-Elementen sich Nachhaltigkeitsrisiken ergeben könnten.

Der europäische Gesetzgeber definiert ein Nachhaltigkeitsrisiko als ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer erheblichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation der Vermögenswerte eines Finanzprodukts führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits erwartet und in den Bewertungen der Vermögenswerte des jeweiligen Finanzprodukts berücksichtigt wurden, können sie einen erheblichen negativen Einfluss auf den erwarteten/geschätzten Marktpreis und/oder die Liquidität der Anlage und damit auf die Rendite des Finanzprodukts haben.

Mögliche Auswirkungen auf die Rendite eines Finanzprodukts können von verschiedenen Aspekten abhängen, insbesondere davon, wie die Anlagepolitik und das Anlageuniversum des Produkts mit Nachhaltigkeitsereignissen oder- Bedingungen zusammenhängen oder von ihnen beeinflusst werden.

Die Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken für die Finanzprodukte der BV Bayerische Vermögen GmbH hängt von der Wahl des Produkts ab. Im Rahmen unseres Produktangebots bieten wir drei Kerndienstleistungen an:

• Die BV Premium Vermögensverwaltung (fortlaufend „BV PVV“ genannt),
• die individuelle Vermögensverwaltung (fortlaufend „IVV“ genannt) und
• die Anlageberatung.

Nachhaltigkeitsrisiken werden bei den Investitionsentscheidungsprozessen der BV Bayerische Vermögen GmbH wie folgt berücksichtigt:

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der BV Premium Vermögensverwaltung 
(BV PVV)

Sofern bei der BV PVV Investitionen in aktiv oder passiv verwaltete Zielfonds getätigt werden, ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage, um Nachhaltigkeitsrisiken einzugrenzen, die Auswahl der Zielfonds auf Basis der Daten, die im europäischen ESG-Template (EET) für die BV Bayerische Vermögen GmbH abrufbar sind. Das ETT dient dem Datenaustausch zwischen Produktherstellern und allen Interessengruppen (Vertriebstellen, Versicherern, Dachfondsinvestoren), um die ESG-bezogenen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Aus dem EET können unter anderem nachhaltigkeitsbezogene Risiken entnommen werden. Des Weiteren können bestimmte Ausschlüsse für Zielinvestments aus dem EET abgeleitet werden, die nach Ansicht der BV Bayerische Vermögen GmbH zu erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken führen können. Für Investitionen
in Aktien oder Anleihen werden ESG-Analysen von Drittanbietern genutzt, um die nachhaltigkeitsbezogenen Chancen und Risiken bewerten zu können.

Des Weiteren können nachhaltigkeitsbezogene Risiken wie folgt reduziert werden: Der Kunde hat die Möglichkeit, das „Nachhaltigkeitskonzept Vermögensverwaltung“ zu wählen. Dabei kommen verbindliche Branchenausschlüsse zum Tragen. Schwere Verletzungen des UN Global Compact (ohne positive Perspektive) führen zu einem Ausschluss aus dem Anlageuniversum und Emittenten von Staatsanleihen müssen gemäß der Nichtregierungsorganisation „Freedom House“ eine Bewertung von „frei“ haben. Ferner analysieren die Vermögensverwalter der BV PVV unter dem „Nachhaltigkeitskonzept Vermögensverwaltung“ regelmäßig die gesamte ESG-Portfolio Qualität. Die Datenbasis ist seit März 2023 ISS-ESG. Ferner werden im Rahmen des Investmentkomitees der BV Bayerische Vermögen GmbH unter Aufsicht des Head of Group Sustainability der Konzernmutter LAIQON AG wesentliche Nachhaltigkeitsattribute analysiert und priorisiert.

Im Rahmen der Drittfonds-Auswahl greift die BV Bayerische Vermögen GmbH bevorzugt auf Produkte zurück, die Art. 8 oder Art. 9 der Offenlegungsverordnung erfüllen. Die Fondsmanagerinnen und Fondsmanager der BV Bayerische Vermögen GmbH sind gemäß internen Richtlinien dazu angehalten, die Nachhaltigkeitsattribute der Drittfonds vor dem Erwerb auf Basis der EET-Daten zu prüfen.

Die Anlageklasse „Liquidität“ wird im Rahmen des Portfoliomanagements als neutral bewertet und fließt nicht in die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken mit ein. Gold als alternative Anlageklasse wird, wenn möglich, im Rahmen einer Zertifizierung nach den LBMA-Standards gekauft. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie unter https:// www.lbma.org.uk/respon-sible-sourcing.

Die ökologischen und sozialen Merkmale der Nachhaltigkeitsrisiken ergeben sich derzeit aus den untergeordneten Umwelt-, Sozial- und Governance-Bewertungen des externen Datenlieferanten ISS-ESG. Tiefere Analysen oder Anlagekriterien können dabei jederzeit seitens der Vermögensverwaltung zum Tragen kommen:

PVV-Analyse KriteriumWieAuf welcher Basis
Gesamthafte Kriterien  
Gesamt Portfolio ScoreQuartärliche Analyse*Group Sustainability auf Basis ISS-ESG Daten
PAI-DatenQuartärliche Analyse*Group Sustainability auf Basis ISS-ESG Daten
SDG Solutions oder Impact DatenAuf AnfrageGroup Sustainability auf Basis ISS-ESG Daten
Umwelt  
KlimadatenQuartärliche Analyse*Group Sustainability auf Basis ISS-ESG Daten
Kohle (Umsatz aus Herstellung und / oder Vertrieb)Umsatzbasierter AusschlussISS-ESG
Soziales  
Norm-basiertes ResearchQuartärliche Analyse*
bzw. möglicher Ausschluss im Falle von (sehr) schweren Verletzungen internationaler Normen
Group Sustainability auf Basis ISS-ESG Daten und RepRisk® Daten
TabakproduktionUmsatzbasierter AusschlussISS-ESG
Geächtete WaffenAusschluss 
RüstungsgüterUmsatzbasierter AusschlussISS-ESG
Staatsanleihen „not free“AusschlussFreedom House
Unternehmensführung  
Ausschluss schwere Verletzungen UNGC (ohne positive Perspektive)AusschlussISS-ESG
Norm-based Research (NBR) score von Einzeltiteln mit Fokus auf GovernanceQuartärliche Analyse*Group Sustainability

*im Anschluss an die Analyse werden mögliche Schritte erörtert und protokolliert

Ergänzende Hinweise 

Der Vermögensverwalter behält sich vor, jederzeit auf einen anderen Datenlieferanten zurückzugreifen als auch die Analyse bzw. Ausschlusskriterien anzupassen. 

Durch die Option „Nachhaltigkeitskonzept Vermögensverwaltung“ wird das Investmentuniversum des Portfolios eingeschränkt. Dies kann negative Auswirkungen auf das Risiko-/ Ertragsprofil der Anlagestrategie haben. Neben unserer unternehmerischen Verantwortung im Umgang mit Nachhaltigkeit ist es uns ebenso wichtig, unsere Kunden für diese Fragestellungen zu sensibilisieren und die möglichen Chancen und Risiken auf Mandatsebene zu diskutieren. Daher bieten wir unseren Kunden unterschiedliche Optionen, Nachhaltigkeit in der Vermögensverwaltung zu berücksichtigen und damit auch mögliche Nachhaltigkeitsrisiken zu begrenzen. Nähere Details dazu können der produktbezogenen Offenlegungserklärung zur BV PVV entnommen werden. 

Die BV Bayerische Vermögen GmbH verfügt über bestimmte Hauptfunktionen oder Einheiten, die an der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen und Anlageempfehlungen beteiligt sind. Weitere Bereiche sind für Konzeption und Implementierung von Kontrollen zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Anlageverwaltungsprozesse verantwortlich. Die Verantwortung unserer Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer bezüglich Nachhaltigkeitsrisiken besteht in der angemessenen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiko- aspekten in Anlageberatungs-und Anlageentscheidungsprozessen. Dazu kann eine Analyse des Wertpapierbestandes auf Nachhaltigkeitskriterien zählen, hier würden im Speziellen ISS-ESG Analysen zum Tragen kommen. Risiken, die sich aus den Folgen des Klimawandels ergeben können, oder Risiken, die sich aus der Verletzung international anerkannter Richtlinien ergeben, können einer besonderen Prüfung unterzogen werden oder sogar ein ungeeignetes In- vestitionsziel sein. Zu den international anerkannten Richtlinien gehören vor allem die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, die ILO-Kernarbeitsnormen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Im Rahmen des Investment-Komitees der BV Bayerische Vermögen GmbH kann es zu Reallokationen aus Nachhaltigkeitsaspekten kommen, sofern das Rendite-Risiko Profil der Allokation davon nicht erheblich negativ beeinträchtigt wird. Darüber hinaus können Aspekte der Nachhaltigkeit gegenüber der aktiven Steuerung der Assetklassenverteilung auf Portfo-lioebene (temporär) geringer gewichtet werden. Die Gehaltsstruktur der BV Bayerische Vermögen GmbH hat dabei keinen Einfluss auf die Berücksichtigung oder das unver-hältnismäßige Eingehen von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Portfoliomanagements.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der individuellen Finanzportfolioverwaltung (IVV) und in der Anlageberatung 

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 a OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. 

• Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale -und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. 

• Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt. 

• Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher der-zeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berück-sichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO). 

• Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern. 

Transparenz über die Änderungen auf dieser Website (Art. 12 der Offenlegungsverordnung) 

Die Offenlegungsverordnung fordert jeweils Erläuterungen zu Änderungen der Informationen auf der Website der BV Bayerische Vermögen GmbH zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken: Das Dokument „Kundeninformationen im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ wurde formal sowie inhaltlich überarbeitet. Die Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen wurden detaillierter dargestellt. Die Prozesse zur Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisken wurden für die drei Kerndienstleistungen (BV PVV, IVV und Anlageberatung) erläutert. 

Stand 20.01.2025

Hier geht`s zum Download

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen  auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Vergütungspolitik im Einklang mit Nachhaltigkeitsfaktoren

Regelmäßige Berichterstattung zu nachhaltigen Finanzprodukten