Kundeninformation zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Kundeninformation zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gem. Artikel 3 Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088

Nachhaltigkeitsrisiko bezeichnet ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. 

Das Nachhaltigkeitsrisiko kann entweder ein eigenständiges Risiko darstellen oder sich auf andere Risiken wie Marktrisiken, operationelle Risiken, Liquiditätsrisiken oder Kontrahentenrisiken auswirken und wesentlich zu dieen beitragen. 

Die Entwicklung hin zu mehr Nachhaltigkeit wird unter dem Stichwort „ESG“ geführt. Im Jahr 2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit ihrem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken eine Vielzahl von Beispielen gegeben, aus welchen ESG-Elementen sich Nachhaltigkeitsrisiken ergeben könnten.  

Auch wirtschaftliche Tätigkeiten sollen diesen Zielen der Ökologie, der sozialen Gerechtigkeit und den Prinzipien der guten Unternehmensführung (Good Governance) dienen. Unternehmen oder wirtschaftliche Aktivitäten gelten unter gewissen Auflagen als nachhaltig, wenn sie durch ihre wirtschaftliche Tätigkeit versuchen, diese Ziele zu erreichen. 

Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer erheblichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation der Vermögenswerte eines Finanzprodukts führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits erwartet und in den Bewertungen der Vermögenswerte des jeweiligen Finanzprodukts berücksichtigt wurden, können sie einen erheblichen negativen Einfluss auf den erwarteten/geschätzten Marktpreis und/oder die Liquidität der Anlage und damit auf die Rendite des Finanzprodukts haben. 

Mögliche Auswirkungen auf die Rendite eines Finanzprodukts können von verschiedenen Aspekten abhängen, insbesondere davon, wie die Anlagepolitik und das Anlageuniversum des Produkts mit Nachhaltigkeitsereignissen oder -bedingungen zusammenhängen oder von ihnen beeinflusst werden. 

Die Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken für die Finanzprodukte der Gesellschaft hängt unter anderem von den angewendeten Anlagestrategien ab. Im Rahmen unseres Produktangebots bieten wir drei Kerndienstleistungen an. Die zentral gesteuerte Vermögensverwaltung, fortfolgend BV Premium Vermögensverwaltung (BV PVV) genannt, die individuelle Vermögensverwaltung (iVV) und die Anlageberatung. Weder in der iVV noch der Anlageberatung kann zum aktuellen Zeitpunkt eine verbindliche Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken stattfinden. Gründe dafür liegen zum einen in den heterogenen Anforderungen und Nachhaltigkeitsvorstellungen von Einzelkunden begründet. Zudem stellt die dahinterliegenden Datenkomplexität unseres Hauptdatenanbieters ISS-ESG die kundenbetreuenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelgespräch vor Herausforderungen. Diese Herausforderungen haben wir in 2023 bereits über dezidierte Schulungstermine der Konzernmutter LAIQON im ersten Schritt adressieren können und arbeiten an Prozessen, welche in 2024 weiter formalisiert werden. Dabei soll die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für die iVV und Anlageberatung konzernweiten (in Bezug auf die LAIQON Gruppe) oder speziell für die Gesellschaft entwickelten Nachhaltigkeits-Vorgaben folgen. Zudem wollen wir unsere Kunden zunehmend für diese Fragestellungen sensibilisieren und die möglichen Chancen und Risiken auf Mandatsebene zu diskutieren.
Sofern bei der zentral gesteuerten Vermögensverwaltung (BV Premium-Vermögensverwaltung) der Gesellschaft Investitionen in aktiv oder passiv verwaltete Zielfonds angewendet werden, ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage, um Nachhaltigkeitsrisiken einzugrenzen, eine Auswahl der Zielfonds auf Basis der Daten, die im europäischen ESG-Template (EET) für die Gesellschaft abrufbar sind. Diese Finanzinstrumente erfüllen zudem die MiFID II-Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, Art. 2 Nr. 7c und/ oder Nr. 7b, da lediglich Finanzinstrumente eingesetzt werden, die einen Zielmarkt gem. dem Verbändekonzept definiert haben. Des Weiteren können bestimmte Ausschlüsse für Zielinvestments aus dem EET abgeleitet werden, die nach Ansicht der Gesellschaft zu erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken führen können. Für Investitionen in Aktien oder Anleihen werden ESG-Analysen von Drittanbietern genutzt, um die Chancen und Risiken aus Nachhaltigkeit von unterschiedlichen Faktoren beleuchten.

Ein Portfolio, welches unter der Option „Nachhaltigkeitskonzept Vermögensverwaltung“ optimiert wird, ist darauf ausgerichtet, die Vorgaben des Verbändekonzepts für Nachhaltigkeitspräferenzen zu berücksichtigen. Dabei kommen verbindliche Branchenausschlüsse zum Tragen. Schwere Verletzungen des UN Global Compact (ohne positive Perspektive) führen zu einem Ausschluss aus dem Anlageuniversum und Emittenten von Staatsanleihen müssen gemäß Freedom House eine Bewertung von „frei“ haben. Ferner analysieren die Vermögensverwalter der PVV unter dem Nachhaltigkeitskonzept Vermögensverwaltung regelmäßig die gesamte ESG-Portfolio Qualität. Datenbasis ist seit März 2023 ISS-ESG.  Ferner werden im Rahmen des Investmentkomitees der BV Bayerische Vermögen GmbH unter Aufsicht des Head of Group Sustainability der Konzernmutter LAIQON AG wesentliche Nachhaltigkeitsattribute analysiert und priorisiert. Dazu zählen beispielsweise wesentliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, (siehe separate Erklärung gemäß Artikel 4 gemäß 2019/2088), übergeordnete Analysen von Normverstößen oder Klima-Attribute. 

Im Rahmen der Drittfonds-Auswahl greift die BV Bayerische Vermögen GmbH bevorzugt auf Produkte zurück, die Art. 8 oder Art. 9 gem. OffenlegungsVO erfüllen. Hier geht die BV Bayerische Vermögen GmbH davon aus, dass seitens des Fondsmanagements bzw. der Fondskonzeption eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt.  Die Fondsmanagerinnen und Fondsmanager der BV Bayerische Vermögen GmbH sind gemäß internen Richtlinien dazu angehalten, die Nachhaltigkeitsattribute der Drittfonds vor dem Erwerb auf Basis von EET Daten zu prüfen.

Die Anlageklasse „Liquidität“ wird im Rahmen des Portfoliomanagements als neutral bewertet und fließt nicht in die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken mit ein. 

Gold als alternative Anlageklasse wird, wenn möglich, im Rahmen einer Zertifizierung nach den LBMA-Standards gekauft. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie unter https://www.lbma.org.uk/responsible-sourcing

Die ökologischen und sozialen Merkmale der Nachhaltigkeitsrisiken ergeben sich derzeit aus den untergeordneten Umwelt-, Sozial- und Governance-Bewertungen des externen Datenlieferanten ISS-ESG. Tiefere Analysen oder Anlagekriterien können dabei jederzeit seitens der Vermögensverwaltung zum Tragen kommen:

PVV-Analyse Kriterium Wie Auf welcher Basis
Gesamthafte Kriterien    
Gesamt Portfolio Score Quartärliche Analyse* Group Sustainability auf Basis ISS-ESG Daten
PAI-Daten Quartärliche Analyse* Group Sustainability auf Basis ISS-ESG Daten
SDG Solutions oder Impact Daten Auf Anfrage Group Sustainability auf Basis ISS-ESG Daten
Umwelt    
Klimadaten Quartärliche Analyse* Group Sustainability auf Basis ISS-ESG Daten
Kohle (Umsatz aus Herstellung und / oder Vertrieb) Umsatzbasierter Ausschluss ISS-ESG
Soziales   ISS-ESG
Norm-basiertes Research Quartärliche Analyse*
bzw. möglicher Ausschluss im Falle von (sehr) schweren Verletzungen internationaler Normen
Group Sustainability auf Basis ISS-ESG Daten und RepRisk® Daten
Tabakproduktion Umsatzbasierter Ausschluss ISS-ESG
Geächtete Waffen Ausschluss  
Rüstungsgüter Umsatzbasierter Ausschluss ISS-ESG
Staatsanleihen „not free“ Ausschluss Freedom House
Unternehmensführung    
Ausschluss schwere Verletzungen UNGC (ohne positive Perspektive) Ausschluss ISS-ESG
Norm-based Research (NBR) score von Einzeltiteln mit Fokus auf Governance Quartärliche Analyse* Group Sustainability

*im Anschluss an die Analyse werden mögliche Schritte erörtert und protokolliert


Der Vermögensverwalter behält sich vor, jederzeit auf einen anderen Datenlieferanten zurückzugreifen als auch die Analyse bzw. Ausschlusskriterien anzupassen. 

Durch die Option „Nachhaltigkeitskonzept Vermögensverwaltung“ wird das Investmentuniversum zur Optimierung des Portfolios eingeschränkt. Dies kann negative Auswirkungen auf das Risiko-/ Ertragsprofil der Anlagestrategie haben.

Neben unserer unternehmerischen Verantwortung im Umgang mit Nachhaltigkeit ist es uns ebenso wichtig, unsere Kunden für diese Fragestellungen zu sensibilisieren und die möglichen Chancen und Risiken auf Mandatsebene zu diskutieren. Daher bieten wir unseren Kunden unterschiedliche Optionen, Nachhaltigkeit in der Vermögensverwaltung zu berücksichtigen und damit auch mögliche Nachhaltigkeitsrisiken zu begrenzen. Nähere Details dazu können der produktbezogenen Offenlegungserklärung zur BV Premium-Vermögensverwaltung entnommen werden. 

Die Gesellschaft verfügt über bestimmte Hauptfunktionen oder Einheiten, die an der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen und Anlageempfehlungen beteiligt sind. Weitere Bereiche sind für Konzeption und Implementierung von Kontrollen zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Anlageverwaltungsprozesse verantwortlich. 

Die Verantwortung unserer Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer bezüglich Nachhaltigkeitsrisiken besteht in der angemessenen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisikoaspekten in Anlageberatungs- und Anlageentscheidungsprozessen. Dazu kann eine Analyse des Wertpapierbestandes auf Nachhaltigkeitskriterien zählen, hier würden im Speziellen ISS-ESG Analysen zum Tragen kommen.

Risiken, die sich aus den Folgen des Klimawandels ergeben können, oder Risiken, die sich aus der Verletzung international anerkannter Richtlinien ergeben, können einer besonderen Prüfung unterzogen werden oder sogar ein ungeeignetes Investitionsziel sein. Zu den international anerkannten Richtlinien gehören vor allem die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, die ILO-Kernarbeitsnormen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Im Rahmen des Investment-Komitees der BV Bayerische Vermögen GmbH kann es zu Reallokationen aus Nachhaltigkeitsaspekten kommen, sofern das Rendite-Risiko Profil der Allokation davon nicht erheblich negativ beeinträchtigt wird.

Darüber hinaus können Aspekte der Nachhaltigkeit gegenüber der aktiven Steuerung der Assetklassenverteilung auf Portfolioebene (temporär) geringer gewichtet werden.

Die Gehaltsstruktur der BV Bayerische Vermögen GmbH hat dabei keinen Einfluss auf die Berücksichtigung oder das unverhältnismäßige Eingehen von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Portfoliomanagements.

Transparenz über die Änderungen auf dieser Website (Art. 12 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088)

Die OffenlegungsVO fordert jeweils Erläuterungen zu Änderungen der Informationen auf der Website der BV Bayerische Vermögen GmbH zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken:

Das vorliegende Dokument liefert nun eine Klarstellung bezüglich der individuellen Vermögensverwaltung oder der Anlageberatung und deren Bezug zu der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die BV Bayerische Vermögen GmbH beendete zu der Mitte des Jahres 2023 die Zusammenarbeit mit dem externen ESG Datenanbieter Refinitiv und stützt ihre Nachhaltigkeitsanalysen fortan ausschließlich auf ISS-ESG oder Bloomberg. Eigene ESG-Analysen können als Teil der proprietären Wertpapieranalyse ebenfalls zum Tragen kommen bzw. eingesetzt werden. Zudem wurden interne Prozesse angepasst (Head of Group Sustainability der Konzernmutter LAIQON AG als reguläres Mitglied der Investmentkomitee Meetings) und klargestellt, insbesondere in Bezug auf die Anlagegrenzen des „Nachhaltigkeitskonzepts Vermögensverwaltung“ der BV Premium Vermögensverwaltung.

Stand: 30.11.2023